Parkieren mit dem Microlino in der Stadt Zürich

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ngumike
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Parkieren mit dem Microlino in der Stadt Zürich

Beitrag von ngumike »

Hallo allerseits,
Ich bin mir immer noch nicht 100% sicher, wo man einen Microlino, neben den 'normalen' Autoparkplätzen, abstellen darf.
Das einzige was ich gefunden habe, ist ein Artikel vom 4. August 2020 im 20min.
Ich habe den wichtigsten Teil hier mal hinein kopiert:

Beim Parkieren kommt es auf den jeweiligen Parkplatz an: Gemäss Art. 79 Abs. 1ter SSV dürfen Parkfelder nur von denjenigen Fahrzeugen benutzt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind. Der Microlino darf zum Beispiel auf normalen Autoparkplätzen stehen. Motorradparkplätze darf man ebenfalls benutzen, sofern das Parkfeld genügend gross ist und die Beschilderung nicht explizit auf Motorräder hinweist.

Ich habe schon mehrmals auch auf Motorradabstellplätzen parkiert und bis jetzt wahrscheinlich Glück gehabt.
Mehrere dieser Aktionen habe ich auf dem FB Portal (https://www.facebook.com/groups/microlino.car) gepostet.

Hat jemand eine hieb und stichfeste Beschreibung wo man den Microlino hinstellen darf, ohne dass man eine Busse bekommt?

Besten Dank für alle Hinweise.
Michael
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Sunneraindler
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Re: Parkieren mit dem Microlino in der Stadt Zürich

Beitrag von Sunneraindler »

Ich habe im Twizyforum folgenden Text gefunden:

Mail von der Polizei eingetroffen.

Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 24.08.2018 betreffend dem Parkieren von Kleinmotorfahrzeugen und möchte Ihnen gerne folgende Antwort dazu geben:

Auf Motorrad- oder Fahrradparkfeldern, die unterteilt sind, darf der Renault Twizy nicht parkiert werden. Er ist grössenmässig nicht für diese unterteilten Parkfelder bestimmt und ragt über die Markierung hinaus.

Gemäss Art. 79 Abs. 1ter SSV dürfen, wo Parkfelder markiert sind, Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Parkfelder dürfen zudem nur von den Fahrzeugarten benutzt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind. Dient eine Parkierungsfläche nur für bestimmte Fahrzeugarten, wird das betreffende Symbol auf dem entsprechenden Signal angebracht (Art. 79 Abs. 1ter SSV in Verbindung mit Art. 48 Abs. 11 SSV).
Gemäss Art. 48 Abs. 10 SSV können anstelle von Motorwagen auf Parkplätzen, welche gemäss Art. 48 Abs. 2 (Parkieren mit Parkscheibe) und 6 SSV (Parkieren gegen Gebühr) signalisiert sind, auch andere mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen parkiert werden, sofern die Parkscheibe gut sichtbar angebracht oder die Parkgebühr entrichtet wurde.
Parkieren dürfen sie somit auf Parkfeldern, die das Parkieren mit Parkscheibe erlauben und auch auf Parkfeldern, die gegen Gebühr benützt werden können.


Und noch ein bisschen weiter unten:
Nach einem Gespräch mit der Kantonspolizei bin ich jetzt noch ein bisschen schlauer geworden.

Mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht auf Motorradparkplätzen abgestellt werden. Sie müssen also die Parkplätze für Personenwagen benutzen (1 Fahrzeug pro Parkfeld, wobei der Twizy auch quer geparkt werden darf). Es gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen hier parkierten Motorfahrzeuge.
Vorschriften betreffend der Anbringung von Parkscheiben oder Tickets gelten auch für Kleinmotorfahrzeuge. Wenn Sie keine Parkbusse riskieren wollen, müssen Sie dafür sorgen, dass diese Kontrollen der Parkzeiten jederzeit ohne Einschränkung möglich sind. Bei offenen Fahrzeugen könnte eine Kartentasche mit transparentem Sichtfenster wie sie von Velofahrern verwendet werden benützt werden. Es gibt aber bestimmt noch andere Utensilien um Tickets und Parkscheiben regen- und verstellsicher am offenen Fahrzeug so zu befestigen, dass die Kontrollen jederzeit möglich sind


Die Verfasserin kommt aus Lufingen, ZH (Schweiz): also aus dem gleichen Kanton.

Ich habe schon sehr oft mit unserem Twizy auf Motorradparkplätzen parkiert. Ich musste noch nie bezahlen. Vielleicht lag es daran, dass ich folgende Punkte beachtete:
- der Platz war nicht in Felder unterteilt
- auf keiner Seite ragte er über die Parkierfläche hinaus (vor allem auf Trottoir oder Strasse)
- es stand nirgends "nur für zweirädrige Fahrzeuge"
- es hatte noch genügend Platz für andere Motorräder


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